Allg. Informationen zum Datenschutz
SARS-CoV-2 Virus
Für DOMIZIL Reichshof gelten ggf. die jeweils vom OBK erlassenen Allgemeinverfügungen
Besuche sind möglich. Bitte in jedem Fall am Haupteingang den Hinweisen folgen und auf Personal warten! FFP2-Maskenpflicht (ohne Ausatemventil) und Testpflicht 2G+
Besucherinnen und Besucher dürften die Einrichtung nur betreten, wenn sie getestete Personen im Sinne des § 2 Nummer 6 der COVID-19-SchutzmaßnahmenAusnahmeverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) in ihrer jeweils gültigen Fassung sind. Verhalten gem. Anlage 1 CoronaSchV
Für geimpfte und genesene Besucher und Besucherinnen entfällt die Maskenpflicht in der konkreten Besuchssituation in den Räumen der Bewohnerinnen und Bewohner und in den Aufenthaltsräumen.
Dies bedeutet, dass in den anderen öffentlichen Bereichen der Einrichtung zum Beispiel, auf den Fluren eine Maskenpflicht gilt.
Für Beschäftigte: Bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Kontakt von unter 1,5 Metern zu anderen Personen ist eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Atemschutzmaske zu tragen. Dies gilt danach auch für geimpfte und genesene Beschäftigte (2.3)
Diese Regelung entspricht den derzeit gültigen Regelungen des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards der BGW und ds BAuA
Besuche regelt die Coronaschutzverordnung, die CoronaAVEinrichtungen und die Corona Test & QuarantäneVO
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